Wir verwenden Cookies und Dienste anderer Anbieter, z.B. Google-Analytics, OpenStreetMaps und Leaflet um die Nutzung der Website zu erleichtern und um Statistiken auszuwerten.

Mehr Infos zu unseren Datenschutzrichtlinien.

Im Rahmen des Kulturseminares klärt Sonja Laaser über die gegenwärtige Rechtslage auf.

Es sollen darüber hinaus folgende Fragen geklärt werden:

- Wie definieren sich Begriffe wie „Höhere Gewalt“ oder „Unmöglichkeit der Leistung“?

- Besteht ein Anspruch auf ein Ausfallhonorar bei der Absage von Veranstaltungen?

- Wie verhalte ich mich bei einer Veranstaltungsabsage und was für Handlungsempfehlungen gibt es?

- Wie treffe ich vertragliche Vereinbarungen zukünftig für den Fall, dass die Veranstaltung ausfällt?

- Mein Projekt ist öffentlich gefördert. Wie gehe ich mit den Fördergeldern um?

Anschließend an den Vortrag können individuelle Fragen gestellt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Teilnehmer:innen schon vorab Fragen einreichen können.

Sonja Laaser studierte Rechtswissenschaften an der HU Berlin und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch. Bis 2011 war sie Geschäftsführerin der freien Theaterspielstätte Ballhaus Ost und hat das Kunstmagazin „ArtiBerlin“ gegründet. Während des Jurastudiums absolvierte sie ihr Referendariat bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Diese vielfältigen Stationen helfen ihr, ihre Mandant*innen umfassend zu verstehen und zu beraten: Ihre 2015 gegründete Kanzlei berät schwerpunktmäßig Kulturschaffende in den Bereichen Urheber-, Vergabe-, Zuwendungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht und zur Künstlersozialversicherung. Gemeinsam mit Julia Wissert hat sie die Anti-Rassismus-Klausel initiiert und entwickelt.

Sie ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und wurde im Dezember 2020 in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen.

Das Kulturseminar ist eine Kooperation mit den hessischen Kultursommern:

Kultursommer Main-Kinzig-Fulda

Kultursommer Mittelhessen

Kultursommer Nordhessen

Kultursommer Südhessen